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Informationen zum Nachteilsausgleich

Ein Nachteilsausgleich im Studium ist eine Maßnahme, die es Studierenden mit einer Beeinträchtigung oder Behinderung ermöglicht, das Studium trotz dieser Einschränkungen erfolgreich zu absolvieren. Der Nachteilsausgleich soll sicherstellen, dass Studierende mit Beeinträchtigung die gleichen Chancen auf einen erfolgreichen Studienabschluss haben wie Studierende ohne Beeinträchtigung.

Beispiele für Nachteilsausgleiche sind:

  • Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Klausuren oder Hausarbeiten
  • Bereitstellung von zusätzlichem Lernmaterial oder alternativen Lehrmaterialien
  • Bereitstellung von barrierefreien Räumlichkeiten oder technischen Hilfsmitteln
  • Erleichterungen bei der Prüfungsdurchführung, z. B. mündliche, statt schriftlicher Prüfungen

Die konkreten Maßnahmen des Nachteilsausgleichs können je nach individuellem Bedarf unterschiedlich sein und müssen im Einzelfall per Antrag vom Prüfungsausschuss geprüft und entschieden werden.

Grundsätzlich haben Studierende mit einer länger andauernden oder ständigen Behinderung oder einer chronischen Erkrankung Anspruch auf einen Nachteilsausgleich im Studium.

Folgende gesetzliche Regelungen gelten:

  • Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
  • Art. 3 des Grundgesetzes (GG)
  • § 1 des Sächsischen Berufsakademiegesetzes (SächsBAG)
  • § 28 der Prüfungsordnung des Studiengangs
  1. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit dem/der Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen und idealerweise der Studiengangleitung.
  2. Ein entsprechender Antrag (inkl. Anlagen) ist beim Prüfungsausschuss an Ihrem Standort schnellstmöglich und vor der Prüfung einzureichen.
  3. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses erhalten Sie in Form eines Bescheids
  4. Die Studienorganisation bzw. die Studiengangleitung  berücksichtigen den anerkannten Nachteilsausgleich bei der Prüfungsplanung.

Hinweise:

  • Ihnen obliegt die Begründungs- und Nachweispflicht.
  • Mögliche Nachteilsausgleiche sind immer vor einer Leistungserbringung zu beantragen. Nachträglich gestellte Anträge werden nicht berücksichtigt.
  • Gegen die Entscheidung über den Antrag auf Nachteilsausgleich kann Widerspruch beim Widerspruchsausschuss an der Zentralen Geschäftsstelle der BA Sachsen eingelegt werden. Dies ist auch möglich, wenn der Nachteilsausgleich in einem anderen Maße wie beantragt anerkannt wird.

 

 

Je nach Einschränkung bzw. Behinderung muss beim Antrag ein Nachweis erbracht werden (z. B. ein Attest). Zudem muss Art und Umfang des Ausgleichs im Antrag detailliert dargestellt werden.

An wen kann ich mich wenden?

Bitte kontaktieren Sie frühzeitig und vor der Antragstellung den/die Beauftragte_n für die Belange von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Die Studiengangleitung steht Ihnen ebenfalls für Fragen gerne zur Verfügung.

Porträt Professorin Ines Gubsch

Professorin Dr.-Ing. Ines Gubsch

Dozentin Wirtschaftsingenieurwesen

Standort Bautzen

Telefon +49 3591 353-224
E-Mail E-Mail schreiben
Raum 213
Porträt Frau Diana Kaiser

Prof. Dr. Diana Kaiser

SR Leiterin – Hilfen zur Erziehung, Beauftragte für Inklusion

Standort Breitenbrunn

Telefon 037756 / 70-353
Fax 037756 / 70-2104
E-Mail E-Mail schreiben
Raum 219

Prof. Dr. phil. Jürgen Smettan

Dozent

Standort Dresden

Telefon +49 351 44722-714
Fax +49 351 44722-299
E-Mail E-Mail schreiben
Raum 2.312

Dipl.-Ing. Ines Lewald

Laboringenieurin

Standort Glauchau

Telefon 03763/173-118
E-Mail E-Mail schreiben
Raum L 27

Sprechzeiten: immer mittwochs 09:30 - bis 10:00 Uhr und von 13:10 bis 13:40 Uhr im Laborgebäude Raum L27.

Prof. Dr. Katja Glaser

Leiterin Studienrichtung Controlling / Finance

Standort Leipzig

Telefon +49 341 42743-590
Fax +49 341 42743-331
E-Mail E-Mail schreiben
Raum 406 d

Prof. Dr. Maria Stöckner

Studiengangleiterin Physician Assistant

Standort Plauen

Telefon 03741/5709 - 133
Fax 03741/5709 - 119
E-Mail E-Mail schreiben
Raum A.3.19
Foto von Prof. Dr. Barbe Rentsch

Prof. Dr. Barbe Rentsch

Studiengangsleiterin

Standort Riesa

Telefon +49 3525 707-645
Fax +49 3525 733-613
E-Mail E-Mail schreiben
Raum 6.207
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