Die Grundsätze zum Schutz vor Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sind im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt (http://www.gesetze-im-internet.de/agg/index.html).
Eine Klage auf Entschädigung nach § 15 AGG muss gemäß § 61b Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) innerhalb von drei Monaten, nachdem der Anspruch schriftlich geltend gemacht worden ist, erhoben werden (http://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/index.html; http://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__61b.html).
Die für die Behandlung von Beschwerden nach § 13 AGG zuständigen Stellen an der Berufsakademie Sachsen sind auf den jeweiligen Standortseiten vermerkt. Für zentrale Angelegenheiten ist der Präsident, Herr Prof. Dr.-Ing. habil. Andreas Hänsel zuständig.